Schriftform bei Mietvertragsabschluss Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 07.03.2018 wiederum einmal zur Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei Abschluss von Mietverträgen geäußert: So ist es danach ausreichend, wenn die Vertragspartner jeweils gleichlautende Vertragsurkunden unterzeichnen, auch wenn diese Vertragsurkunden später dem jeweiligen Vertragspartner nicht zugeleitet werden. Im zugrundeliegenden Fall wurden zwei gleichlautende Vertragsexemplare jeweils vom […]
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