I. Mietrecht 1. Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Beschädigungen der Mietsache verjähren mit Ablauf von 6 Monaten ab Rückgabe der Mietsache an den Vermieter. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Urteil vom 19.06.2018 entschieden, dass der Lauf dieser Verjährungsfrist schon dann beginnt, wenn der Vermieter mit der Rücknahme der Sache in Annahmeverzug gerät. […]
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