Kostentragung bei Balkon- oder Terrassensanierung Die Gemeinschaftsordnung kann bestimmen, dass ein Sondereigentümer auch auf die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums entfallende Kosten übernehmen müssen Dies gilt nach einer Entscheidung des BGH vom 04.05.2018 etwa dann, wenn in der Gemeinschaftsordnung vereinbart ist, dass innerhalb und außerhalb der Räume befindliche Einrichtungen zum Sondereigentum zu rechnen sind, soweit sie […]
weiterlesenBrauchen Sie eine rechtliche Beratung?
Wir beraten Sie gerne!