Fragen und Antworten
Wie viel kostet eine Erstberatung bei Ihnen?
Für eine Erstberatung berechnen wir den gesetzlichen Regelsatz von höchstens 190 € zzgl. Auslagenpauschale und USt (aktuell 249,90 € brutto). Damit wissen Sie von Beginn an genau, womit Sie rechnen können.
Wie lange dauert ein Erstberatungsgespräch?
Das richtet sich nach Ihrem Anliegen: Je nach Umfang des Sachverhalts und der rechtlichen Fragen planen Sie im Durchschnitt 30 bis 60 Minuten ein. Wenn es einmal etwas mehr Zeit braucht, sagen wir Ihnen das transparent.
Was genau bekomme ich in der Erstberatung?
Wir nehmen uns Zeit, Ihren Sachverhalt strukturiert aufzunehmen und die wesentlichen Punkte herauszuarbeiten. Anschließend erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung mit klaren Handlungsoptionen. Offene Detailfragen recherchieren wir bei Bedarf nach. Wenn Sie danach keine weitere Beauftragung wünschen, erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs für Ihre Unterlagen – damit Sie fundiert entscheiden können. Ergibt sich weiterer Handlungsbedarf, planen wir gemeinsam das passende Vorgehen.
Was kostet eine weitergehende außergerichtliche Tätigkeit?
Sollten wir nach der Erstberatung z. B. ein Aufforderungsschreiben an die Gegenseite entwerfen oder unberechtigte Forderungen zurückweisen, richtet sich unsere Vergütung nach dem RVG und damit nach dem Gegenstandswert.
Ein Beispiel zur Orientierung: Bei 5.000 € Streitwert liegen die Gebühren bei ca. 570,00 € brutto (inkl. Auslagenpauschale und USt). Die konkrete Berechnung erläutern wir Ihnen selbstverständlich vorab.
Gilt das pauschal für alle Fälle?
Nicht immer. Wenn der Gegenstandswert schwer zu beziffern ist oder der Arbeitsaufwand mit den gesetzlichen Gebühren nicht angemessen abgebildet werden kann, arbeiten wir auf Stundenhonorarbasis: 250 € bis 380 € je Stunde zzgl. USt. Das besprechen wir offen vorab mit Ihnen – ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung starten wir keine kostenpflichtigen Schritte.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Viele Policen decken bestimmte Rechtsgebiete ab, andere nicht. Sie können vorab bei Ihrer Versicherung anfragen – gerne übernehmen wir die Deckungsanfrage nach der Erstberatung für Sie. Bitte beachten Sie: Zeithonorare werden von Rechtsschutzversicherern in der Regel nicht übernommen.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Kann ich trotzdem einen Termin vereinbaren?
Natürlich. Eine Rechtsschutzversicherung ist keine Voraussetzung. Wir behandeln alle Mandate gleich und beraten Sie unabhängig davon.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Das hängt von Dringlichkeit und Auslastung ab. In aller Regel erhalten Sie einen Termin in derselben oder in der folgenden Woche. Wenn es eilt, sagen Sie uns bitte kurz Bescheid – wir versuchen dann, schnellstmöglich eine Lösung zu finden.
Kann ich meine Angelegenheit auch ohne persönlichen Termin in Bearbeitung geben?
Sehr gern. Wir beraten telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz – ganz wie es für Sie am angenehmsten ist. Ein persönliches Erscheinen ist nicht zwingend.
Wie vereinbare ich einen Termin am besten?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Eine kurze Schilderung des Sachverhalts hilft uns, Ihr Anliegen schnell zuzuordnen und die passende Ansprechpartnerin oder den passenden Ansprechpartner einzuplanen.
Wer berät mich – kann ich mir jemanden wünschen?
Wir setzen die fachlich am besten geeignete Anwältin/den am besten geeigneten Anwalt für Ihr Anliegen ein. Wunschpersonen berücksichtigen wir gern – sagen Sie uns einfach Bescheid. In jedem Fall erhalten Sie eine kompetente, engagierte und praxisnahe Beratung.
Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail.
Sollte Ihre Anwältin/Ihr Anwalt gerade im Termin sein, rufen wir schnellstmöglich zurück.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Wir beraten Sie gerne!