Neuigkeiten im Baurecht

I. Baurecht

Baurecht und Verbraucherschutz

Zum 01.01.2018 ist das neue Baurecht des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft getreten. Ein Kapitel dieser neuen Vorschriften trägt die Überschrift Verbraucherbauvertrag. Verbraucherbrauchverträge sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Ein solcher Verbraucherbauvertrag muss in Textform abgeschlossen werden. Der Vertrag muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Der Vertragspartner des Unternehmers muss über das Recht belehrt werden, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen zu können. Auch wenn Gegenstand des Vertrages nicht die Errichtung eines neuen Gebäudes oder eine erhebliche Umbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude ist, besteht die Möglichkeit, dass die auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung von dem Auftraggeber des Bauunternehmers widerrufen wird. Kommt der Vertrag mit dem Bauunternehmer außerhalb der Geschäftsräume des Bauunternehmers zustande, hat der Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist, das Recht, die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen. Konsequenz des Widerrufes ist, dass der Verbraucher sämtliche geleisteten Zahlungen erstattet verlangen kann. Der Unternehmer hat nur dann einen Anspruch auf Ersatz des Wertes der von ihm bis zum Zugang der Widerrufserklärung erbrachten Leistungen, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Unternehmer den Verbraucher zum einen über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt hat und zum anderen darüber belehrt hat, dass er Wertersatz für die erbrachte Leistung schuldet, wenn er das Widerrufsrecht ausübt, nachdem er auf Anforderung des Unternehmers von diesem ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt hat. Unterbleibt die Belehrung über das Widerrufsrecht, beträgt die gesetzliche Frist für die Ausübung des Widerrufes 1 Jahr zzgl. 14 Tagen, gerechnet ab dem Datum des Abschlusses des Vertrages. Zum Inhalt der Belehrung über das Widerrufsrecht enthält das Gesetz Muster. Ein solches Widerrufsrecht hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 30.08.2018 bejaht bei Abschluss eines Bauvertrages über die Errichtung eines senkrechten Lifts an der Fassade eines Hauses.