1. Bedenkenanmeldung gegenüber dem Bauherrn Der Bauunternehmer haftet grundsätzlich auch dann für Mängel seiner Bauleistung, wenn diese Mängel auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers oder auf von dem Bauherrn erklärte Anweisungen beruhen. Von der Mängelhaftung wird der Bauunternehmer nur dann frei, wenn er Bedenken gegen die Eignung der Leistung des Vorunternehmers für seine […]
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