1. Bedenkenanmeldung gegenüber dem Bauherrn Der Bauunternehmer haftet grundsätzlich auch dann für Mängel seiner Bauleistung, wenn diese Mängel auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers oder auf von dem Bauherrn erklärte Anweisungen beruhen. Von der Mängelhaftung wird der Bauunternehmer nur dann frei, wenn er Bedenken gegen die Eignung der Leistung des Vorunternehmers für seine […]

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Dr. Horst Jürgens

Dr. Horst Jürgens arbeitet seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit ganz überwiegend im Immobilienrecht. Daneben bearbeitet er auch Mandate aus dem Bereich des Unternehmensrechts.

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Dr. Peter J. Knösels hat seinen persönlichen Schwerpunkt im Immobilienrecht und im Unternehmensrecht. Außerdem ist er Fachanwalt für Familienrecht. In diesen Bereichen ist er schon seit vielen Jahren tätig.

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Silke Falk arbeitet ganz überwiegend im Immobilienrecht. Sie bearbeitet auch Mandate aus dem Bereich Unternehmensrecht.

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