Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 06.11.2015 grundsätzlich entschieden, dass eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstückes oder Gebäudes vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, in der Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung führt. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war ein Grundstück verkauft worden. In […]

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