1. Abnahme des Gemeinschaftseigentums und Beschlusskompetenz Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können nicht wirksam einen Beschluss fassen, dass das Gemeinschaftseigentum abgenommen wird. Den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt die Beschlusskompetenz. Jeder einzelne Erwerber einer Wohnungseigentumseinheit hat einen individuellen Anspruch auf eine mangelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentums. Daher obliegt es jedem einzelnen Erwerber individuell zu entscheiden, ob er das […]
weiterlesenBrauchen Sie eine rechtliche Beratung?
Wir beraten Sie gerne!