Jeder steht in irgendeiner rechtlichen Beziehung zu einem Grundstück – Käufer, Verkäufer, Investor, Makler, Bauunternehmer, Bauträger, Generalunternehmer, Architekt, Fachingenieur, Kapitalanleger, Stadtplaner, Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsverwalter, Sicherheitengläubiger.
Diese Beziehungen sind in einer Palette von Rechtsgebieten geregelt – privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Erschließungsbeitrags- und Kommunalabgabenrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht.
Vor diesem Hintergrund greift unsere Tätigkeit für Sie bereits im planerischen Vorfeld eines Immobilienerwerbs bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.