Baurecht Bislang konnte der Bauherr einen Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Bauleistungen berechnen nach der Höhe des Kostenaufwandes, der für eine Mängelbeseitigung erforderlich ist. Der nach dieser Berechnung geleistete Schadensersatz musste bislang nicht abgerechnet werden. Der Bauherr war also in der Verwendung der Schadensersatzleistung frei. Er musste den Schadensersatz nicht zur Mängelbeseitigung verwenden. Dieser Art der Schadensberechnung […]
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